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REGELN FÃœR DEN NATURMARATHON  

AUSGABE 3 - 2023

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Artikel 1: ORGANISATION

Der organisierende Verein RUN IN PIC SAINT LOUP, mit Sitz Place de la Mairie 34380 SAINT JEAN DE BUEGES, Telefon: 06 08 53 89 66 E-Mail: naturemarathonman@gmail.com organisiert die 3. Ausgabe des „NATURE MARATHON MAN“ am Samstag, 02. und Sonntag 03. Dezember 2023.

Die Veranstaltung umfasst einen Marathonlauf, einen Halbmarathon, einen 10-km-Lauf, einen Staffellauf mit 2 bis 4 Läufern sowie einen Gesundheitsspaziergang von Aesio Mutuelle und Kinderläufe.

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären Sie sich ausdrücklich und vorbehaltlos mit diesen Regeln einverstanden.

 

Artikel 2: DIE KURSE

Die Marathonstrecke beträgt 42,195 km (486 D+)

Die Strecke des Halbmarathons beträgt 24 km (304 D+)

Die 10-km-Strecke beträgt 10 km (78 D+)

Die Staffel-Marathonstrecke von 2 bis 4 Läufern ist in 4 Teile unterteilt, deren Distanzen sind:

- 1. Staffel: 11 km  (164 D+)

- 2. Staffel: 10 km (149 D+)

- 3. Staffel: 11 km  (132 D+)

- 4. Staffel: 10 km (41 D+)

Bitte beachten Sie, dass der Transport nicht von der Organisation, sondern von den Fackelträgern selbst durchgeführt wird.

Die Strecke des Gesundheitsspaziergangs „Aesio Mutuelle“ beträgt 10 km, mit  Timing, ohne Wertung.

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Die Kinderrennen werden auf einem geschlossenen Rundkurs, gemäß den vorgeschriebenen Abständen der FFA und unter Berücksichtigung der sanitären Bedingungen ausgetragen.

Sie sind offen für alle Kategorien bis zum Minimum, mit Distanzen gemäß FFA-Reglement und ohne Zeitmessung.


 

Artikel 3: COVID-PROTOKOLL (falls am D-Day in Kraft)

Warten auf Gesundheitsanweisungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung.

Ernennung eines Covid-Referenten, der für die Durchsetzung von Anti-Covid-Maßnahmen auf dem Renngelände verantwortlich ist.

OBLIGATORISCHER GESUNDHEITSPASS FÜR LÄUFER, DIENSTLEISTER, FREIWILLIGE UND ORGANISATOREN

Desinfektion aller Orte mit Personenkontakt;

Abflug-Ankunftsbereich namens „Bubble“: Das Tragen einer Maske ist obligatorisch (Freiwillige, Teilnehmer usw.) Eingangsschleuse mit einem Freiwilligen, der den Pass kontrolliert, eine Maske trägt, hydroalkoholisches Gel am Eingang verteilt.

Verkehr in der Umgebung gemäß einer Einbahnstraße und einem Kreis mit Pfeilen.

Zugang zu La Bulle: reserviert für Läufer

 

 

PARKEN: Mehrere Zugangspunkte mit eindeutiger Beschilderung (z. B. Parkplatzausfahrt, Weg zwischen Parkplatz und Abfahrt usw.) Hinweis auf die zu beachtenden Covid-Maßnahmen, Tragen einer Maske empfohlen.

 

 

Sammlung von Lätzchen

  • Maskenpflicht (Freiwillige, Teilnehmer und Dienstleister);

  • Es werden keine Papierdokumente akzeptiert (ärztliches Attest und Lizenz), nur entmaterialisierte Dokumente werden akzeptiert und vor der Veranstaltung verarbeitet

  • Nur vollständige Anmeldungen werden akzeptiert (Läuferinformationen, Zahlung und ärztliches Attest oder Lizenz)

  • Implementierung einer Einbahnstraße mit Markierungen auf dem Boden zur Einhaltung der Distanzierungsmaßnahmen

  • Hydroalkoholisches Gel am Eingang verteilt

  • Zugang in begrenzter Anzahl (nur Läufer werden akzeptiert)

 

 

START DER RENNEN •

Das Tragen einer Maske ist bis zum Überqueren der Startlinie und bei der Ankunft, sobald die Ziellinie überquert ist, obligatorisch;

 

 

PROTOKOLLZEREMONIEN •

 

Freiwillige am Eingang für die Bereitstellung von hydroalkoholischem Gel für alle, die unter Einhaltung der Distanzierungsmaßnahmen auf dem Podium montiert sind. Gewählte Funktionäre und Partner können den Gewinner begrüßen, aber Umarmungen oder Händeschütteln sind nicht möglich.

 

ANGEPASSTE KOMMUNIKATION FÜR ALLE TEILNEHMER • Briefing per E-Mail an Teilnehmer • Angepasste und zielgerichtete Kommunikation in sozialen Netzwerken • Den Teilnehmern auferlegte obligatorische Ausrüstung: Persönlicher Erfrischungsbecher und individuelle Flaschen Persönliche Maske • Angepasste Beschilderung • Mikrofondurchsagen von Moderatoren Briefing an Freiwillige der Teilnehmer • Bereitstellung von hydroalkoholischem Gel und Masken für alle Freiwilligen.

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Artikel 4: REGISTRIERUNGEN

Anmeldungen sind möglich:

  • • Online:www.3wsport.combis Freitag, 01. Dezember 2023 um 20:00 Uhr

  • • im Startdorf: Samstag, 2. Dezember 2023 von 14:00 bis 19:00 Uhr und Sonntag, 3. Dezember 2023 ab 7:00 Uhr am Veranstaltungstag vor Ort nach Verfügbarkeit.

 

Artikel 5: KATEGORIEN

Die Anmeldung zum Marathon ist offen für Teilnehmer der Kategorien Hopeful, Senior und Master, also ab 20 Jahren.

Die Anmeldung zum Halbmarathon steht Teilnehmern der Kategorien Junior, Hopeful, Senior und Master offen, also ab 18 Jahren.

Die Anmeldung für die 10 km ist offen für Teilnehmer der Kategorien Cadet, Junior, Hopeful, Senior und Master, also ab 16 Jahren.

Die Anmeldung zum Staffelmarathon steht Teilnehmern der Kategorien Cadet, Junior, Hopeful, Senior und Master offen, also ab 16 Jahren.

Die Anmeldung zum Gesundheitsspaziergang „Aesio Mutuelle“ steht Teilnehmern der Kategorien Cadet, Junior, Hopeful, Senior und Master offen, also ab 16 Jahren.

Die Anmeldung zu den Kinderläufen steht allen „Kinder“-Kategorien offen: von der Minimal- bis zur Baby-Leichtathletik.

 

Artikel 6: PREISE

Siehe Registerkarte „Registrieren“ auf der Website von NATURE MARATHON MAN.

 

Artikel 7: LIZENZ UND ARZTISCHE BESCHEINIGUNGEN

Die Teilnahme setzt voraus, dass die Teilnehmer dem Veranstalter verpflichtend vorlegen:

• Lizenz ausgestellt von der FFA, gültig am Tag der Veranstaltung, oder Sportlizenz, ausgestellt von einem allein zugelassenen Verband, auf der auf jeden Fall die Nichtkontraindikation für die Ausübung des Leistungssports, der Leichtathletik im Wettkampf oder des Laufens im Wettkampf erscheinen muss. (Bitte beachten Sie, dass von der FFA ausgestellte Lizenzen: Gesundheit, Überwachung und Entdeckung nicht akzeptiert werden).

• oder ein ärztliches Attest ohne Kontraindikation für die Ausübung von Leichtathletik oder Laufen bei Wettkämpfen oder eine weniger als ein Jahr alte Kopie davon in französischer Sprache oder eine Übersetzung muss vorgelegt werden.

Kein anderes Dokument kann akzeptiert werden, um den Besitz des ärztlichen Zeugnisses zu belegen.

 

Artikel 8: SAMMLUNG VON STARTPLÄTZEN

Startnummern sind im Startdorf abzuholen:

- Samstag, 2. Dezember von 14:00 bis 19:00 Uhr

- Sonntag, 3. Dezember von 7:00 bis 9:00 Uhr Startzeit der Läufer. (900m vom Startpunkt)

 

Artikel 9: STORNIERUNGSVERSICHERUNG

Für Teilnehmer, die dies wünschen, wird bei der Anmeldung zum Marathon und Halbmarathon eine Stornoversicherung angeboten, die Option muss vor der Auftragsbestätigung abgeschlossen werden.

Diese Option, für einen Betrag von 7 € für den Halbmarathon und 10 € für den Marathon, ermöglicht es Ihnen, gegen Vorlage eines gültigen Nachweises (ärztliches Attest), der vor dem 23. November 2023 gesendet wird, Ihre gesamten oder einen Teil Ihrer Kosten zu erstatten Lätzchen gemäß den vom Versicherer festgelegten Bedingungen.

  

Artikel 10: SICHERHEIT

Die Verkehrssicherheit wird von der Organisation und den städtischen Polizeidiensten sowie einem mit einem Funkkommunikationssystem ausgestatteten Verkehrssicherheitsunternehmen gewährleistet.

Sicherheit geht alle an, insbesondere die Läufer, die die Hauptgaranten ihrer eigenen Sicherheit sind, indem sie die Anweisungen befolgen. Sie müssen mit der PC-Kursnummer beginnen: 06.08.53.89.66 in ihrem aufgeladenen Mobiltelefon.

 

Artikel 11: ZEITSPERRE UND VERLASSEN

Auf der Marathondistanz werden Zeitlimits gesetzt für eine maximale Dauer von:

2:30 Uhr bei km 14,5 (Marathon/halbe Gabelung), die es Ihnen ermöglicht, auf die Halbstrecke umzusteigen.

5:15 Uhr bei km 32 (Lauret-Staffel) für die Teilnehmer des Einzelmarathons und der Staffel.

6:30 Uhr bei der Ankunft.

Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Wiedereröffnung für den Autoverkehr werden sie als disqualifiziert angesehen. Nach der Durchfahrt des Schlussfahrzeugs müssen die Teilnehmer die von der Straßenverkehrsordnung festgelegten Verkehrsregeln einhalten. Entschließt sich ein als „überholt“ deklarierter Teilnehmer trotz allem, das Ziel aus eigener Kraft zu erreichen oder die Strecke weiterzufahren, so tut er dies eigenverantwortlich, selbstständig und unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung. Er muss auch seine Startnummer den Offiziellen der Organisation zurückgeben.

Jeder Läufer, der aufgeben möchte, muss sich bei einer Erste-Hilfe-Station oder einem Sanitätszelt oder einer Erfrischungsstation melden. Das Fahrzeug, das das Ende des Rennens signalisiert, bringt ihn zurück ins Ziel. Er muss auch sein Lätzchen an die Beamten der Organisation zurückgeben.

Alle Teilnehmer erkennen an, darüber informiert worden zu sein, dass sie nicht mehr von den Veranstaltern abgedeckt sind, sobald sie vom Rennen ausgeschlossen wurden.

 

Artikel 12: PODIUMS- UND FINSHERS-PREISE.

Die Podestplätze finden am Ende der Veranstaltungen vor Ort statt (siehe Reiter Programm).

Belohnungen werden den ersten drei Läufern in der männlichen und weiblichen Scratch-Klassifizierung angeboten, 10 km, Halbmarathon, Marathon.

Preise werden an die ersten drei Herrenstaffeln, die ersten drei Damenstaffeln und die ersten drei gemischten Staffeln vergeben.

Schließlich werden die Erstplatzierten jeder Kategorie (männlich und weiblich) der Wertung des Marathons, des Halbmarathons und der 10 km belohnt

Die Finisher des Marathons, des Halbmarathons, der 10 km, des Gesundheitsspaziergangs „Aésio Mutuelle“ und der Staffeln erhalten eine Finisher-Medaille.

  Die Preise sind nicht kombinierbar. Der Läufer profitiert von der vorteilhaftesten Belohnung derjenigen, zu denen ihn die Klassifizierungen berechtigen.

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Artikel 13: VERANTWORTUNG

Die Organisation kann nicht für Diebstähle, Verluste, Unfälle oder Ausfälle aufgrund schlechter Gesundheit oder Nichteinhaltung der Rennregeln verantwortlich gemacht werden. Die Teilnehmer und ihre Angehörigen verpflichten sich, im Falle eines Unfalls keine rechtlichen Schritte gegen die Organisation einzuleiten, wobei die Läuferinnen und Läufer das mit dem Laufen außerhalb des Stadions verbundene Risiko akzeptieren.

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Artikel 14: AUTOBAHNCODE

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

 

Artikel 15: KURSVERKEHR

Motorisierte Fahrzeuge, Begleiter oder Begleiter sind auf der Strecke strengstens verboten, mit Ausnahme von Organisations-, Sicherheits-, Gesundheits- und notwendigen Fahrzeugen für die Staffel. Jeder Läufer, der durch diese Art von Mitteln unterstützt wird, unterliegt der Disqualifikation und Disqualifikation.

 

Artikel 16: VERSICHERUNG

Die „NMM“ profitiert von einer Versicherung, die die Veranstaltung und die daraus resultierenden Risiken für die Organisation, die Freiwilligen, die Mitarbeiter und die Teilnehmer bei der Firma ALLIANZ abdeckt.

Wir erinnern Sie an das Interesse, eine Personenversicherung abzuschließen, die Personenschäden abdeckt, denen Sie durch Sportausübung ausgesetzt sein können.

 

Artikel 17: ZEITMESSE

Alle Teilnehmer erhalten bei der Startnummernausgabe einen elektronischen Chip. Das elektronische Detektionssystem wird nach strengen Zuverlässigkeitskriterien ausgewählt. Trotz der von den Herstellern durchgeführten Tests gibt es immer noch einen sehr geringen Prozentsatz an Nichterkennung. Das Fehlen von Daten, die sich aus dieser Nichterkennung ergeben, erlaubt es dem Veranstalter nicht, die offizielle oder tatsächliche Zeit des betreffenden Teilnehmers in die Klassifizierung einzubeziehen. Dafür kann er nicht verantwortlich gemacht werden.

Staffelläufer müssen bei jedem Durchgang der Staffel die Startnummer mit dem Chip weitergeben.

Die Läufer können die Organisation nicht haftbar machen, wenn die Startnummer falsch gehandhabt wird und der elektronische Chip nicht erkannt wird.

 

Artikel 18: ENTLASTUNG

Die Organisation stellt einen Rettungsorganisationsplan auf, der Ärzte, Krankenwagen, feste und mobile Hilfsstationen, Signalgeber, Öffner und Schließer umfasst.

Der ärztliche Dienst wird von einem zugelassenen Verein erbracht.

Auf Anordnung eines Angehörigen des amtlichen Sanitätsdienstes hat sich der Teilnehmer unverzüglich vom Wettkampf zurückzuziehen.

Den Läufern wird empfohlen, ein Formular mitzuführen, in dem die laufende medizinische Behandlung und die Kontraindikationen angegeben sind.

 

Artikel 19: LIEFERUNGEN

Der Marathon beinhaltet 7 flüssige und feste Erfrischungen (salzig und süß) bei km 5,6, 11, 16,  21, 26,3, 32 und 37,5 und ein Country-Buffet am Ziel.

Der Halbmarathon (24 km) beinhaltet 3   flüssige und feste Verpflegung (salzig und süß) bei km 5,6, 11, 19,5 und ein ländliches Buffet im Ziel.

Die 10 km und die „Aesio Mutuelle“ Wanderung beinhalten 1 feste und flüssige Versorgung (salzig und süß) bei km 5,5 und ein Landbuffet bei der Ankunft.

Bier wird allen bei der Ankunft angeboten.

 

Artikel 20: ÄNDERUNG DER STRECKE

Die Organisation behält sich das Recht vor, die Route, die Standorte der Hilfs- und Tankstellen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, sobald die Notwendigkeit und/oder die Sicherheit dies erfordern.

 

Artikel 21: STORNIERUNG

Im Falle höherer Gewalt oder eines Verbots der Präfektur behält sich die Organisation das Recht vor, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen. Es werden keine Rückerstattungen vorgenommen.

 

Artikel 22: Computerrecht und Freiheiten

Die gesammelten Informationen unterliegen einer Computerverarbeitung, die für die Organisation und Förderung des Nature MarathonMan bestimmt ist. Gemäß dem Gesetz „Informatique et Libertés“ vom 6. Januar 1978, geändert im Jahr 2004, haben Sie das Recht auf Zugang und Berichtigung der Sie betreffenden Daten, das Sie ausüben können, indem Sie sich an: RUN IN PIC SAINT LOUP, Place de la Mairie, wenden 34380 SAINT JEAN DE BUEGES, Telefon: 06 08 53 89 66 E-Mail: naturemarathonman@gmail.com

  Sie können auch aus berechtigten Gründen der Verarbeitung Sie betreffender Daten widersprechen.

 

Artikel 23: BILDRECHTE

Bildrechte: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, die Sponsoren, die Partner und die Medien ausdrücklich, die festen oder audiovisuellen Bilder, auf denen er erscheinen könnte, gemeinsam oder einzeln, einschließlich für Werbe- und/oder kommerzielle Zwecke, ohne jegliche Entschädigung zu verwenden.

Bilder der Veranstaltung: Jegliche Übermittlung von Standbildern und/oder gefilmten Sequenzen der Veranstaltung, die der Teilnehmer während seiner Teilnahme an der Veranstaltung aufgenommen hat, muss auf den persönlichen Gebrauch beschränkt sein und darf in keinem Fall für werbliche oder kommerzielle Zwecke außerhalb der Veranstaltung verwendet werden.

 

Artikel 24: ANTI-DOPING-KAMPF

Fahrer werden wahrscheinlich einen Anti-Doping-Test bestehen. Die Teilnehmer verpflichten sich, das Dopingverbot sowie die Bestimmungen zu Anti-Doping-Kontrollen strikt einzuhalten, wie sie sich aus den geltenden Gesetzen und Vorschriften ergeben, insbesondere Artikel L.230-1 ff. des Sportgesetzes.

 

Artikel 25: Garderoben und Schließfächer

Im Start Village steht den Teilnehmern ein Umkleidebereich zur Verfügung. Die Teilnehmer können dort ihre Sachen deponieren und nach Beendigung des Rennens wieder abholen.

Der Veranstalter lehnt jedoch jegliche Haftung bei Schäden (insbesondere bei Diebstahl, Bruch, Verlust etc.) an den bei der Kaution hinterlegten persönlichen Gegenständen der Teilnehmer ab.

 

Artikel 26: BESCHWERDE

Reklamationen aus der Veranstaltung sind schriftlich unter Angabe von Name, Vorname und Startnummer des Teilnehmers an die Zentrale des Veranstalters zu richten.

Im Streitfall vereinbaren die Parteien die örtliche Zuständigkeit des Gerichts von Montpellier.

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